- 5.2
Bewirtschaftungssysteme in aus erheblichen naturbedingten Gründen benachteiligten Gebieten
Das relevante Bewirtschaftungssystem wird für jeden antragstellenden Betrieb jährlich über den Anteil Grünland und Ackerfutter auf Grundlage der im InVeKoS-Sammelantrag (Gemeinsamer Antrag) enthaltenen Flächen ermittelt, wobei unter »Grünland und Ackerfutter« neben Grünland auch der klassische Anbau von Ackerfutter wie Klee- und Grasarten in Rein- oder Gemengeanbau berücksichtigt wird.
- 5.2.1
Ein Bewirtschaftungssystem »Futterbau« in diesem Sinne ist gegeben, wenn der Anteil Grünland und Ackerfutter an der landwirtschaftlichen Fläche des Betriebes mindestens 70 Prozent beträgt.
- 5.2.2
Ein Bewirtschaftungssystem »Gemischtbetrieb« in diesem Sinne ist gegeben, wenn der Anteil Grünland und Ackerfutter an der landwirtschaftlichen Fläche des Betriebes mindestens 30 Prozent und weniger als 70 Prozent beträgt.
- 5.2.3
Ein Bewirtschaftungssystem »Marktfruchtbetrieb« in diesem Sinne ist gegeben, wenn der Anteil Grünland und Ackerfutter an der landwirtschaftlichen Fläche des Betriebes weniger als 30 Prozent beträgt.