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- 8.1
Untererklärungen von Flächen
Wird festgestellt, dass die ermittelte Fläche über der im Antrag angegebenen Fläche liegt, so wird gemäß Artikel 18 Absatz 5 der delegierten Verordnung (EU) Nr. 640/2014 die Ausgleichszulage auf der Grundlage der angegebenen Fläche berechnet.
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