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Evaluation
Im Rahmen der nach EU-Recht vorgeschriebenen Bewertung des Maßnahmen- und Entwicklungsplans Ländlicher Raum Baden-Württemberg ist diese Verwaltungsvorschrift zu evaluieren. Die Zuwendungsempfangenden unterstützen die mit der Evaluierung beauftragten Organisationen im Rahmen ihrer Möglichkeiten.
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