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Inkrafttreten und Außerkrafttreten
Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2019 in Kraft und am 31. Dezember 2025 außer Kraft. Sie findet jedoch weiterhin Anwendung auf die Abwicklung der in den Antragsjahren 2019 bis 2025 gestellten Anträge. Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten tritt die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in Berggebieten und in bestimmten benachteiligten Gebieten vom 2. November 2015 (GABl. S. 848), die zuletzt durch Verwaltungsvorschrift vom 5. Dezember 2016 (GABl. S. 717) geändert worden ist, außer Kraft. Sie findet jedoch weiterhin Anwendung auf die Abwicklung der gestellten Anträge der Antragsjahre 2015 – 2018.
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