§ 1
Die Verwaltungsgebühren der TÜV SÜD Auto Service GmbH sowie der DEKRA Automobil GmbH für die Antragsbearbeitung zur Erst-, Folge- und Ersatzausgabe von Fahrer-, Werkstatt- oder Unternehmenskarten nach § 4a
des Fahrpersonalgesetzes, sowie für die Rückforderung ungültiger Werkstattkarten werden wie folgt festgesetzt:
- 1.
Fahrerkarte
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26,72 Euro,
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- 2.
Unternehmenskarte bei Bestellung von einer oder zwei Karten, je Karte
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26,05 Euro,
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- 3.
Unternehmenskarte bei Bestellung von mehr als zwei Karten, je Karte
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23,78 Euro,
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- 4.
Werkstattkarte
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28,82 Euro,
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- 5.
Schriftliche Rückforderung ungültiger Werkstattkarten
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5,80 Euro.
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Zusätzlich zu diesen Gebühren können die Auslagen für Fremdleistungen Dritter sowie die nach gesetzlichen Bestimmungen auf die Gebührensätze und die Auslagen entfallende Mehrwertsteuer erhoben werden.
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