§ 2
Dauer und Abschluss der Ausbildung
Die Ausbildung dauert in Vollzeitform ein Schuljahr, in Teilzeitform entsprechend länger. Sie endet mit einer Abschlussprüfung, durch deren Bestehen die Fachhochschulreife erworben wird.
Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten:
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=jlr-FHSchulBerKollAPVBW2012pP2&psml=bsbawueprod.psml&max=true
Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten:
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=FHSchulBerKollAPV+BW+%C2%A7+2&psml=bsbawueprod.psml&max=true