§ 6
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Februar 1997 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Innenministeriums über die Zuständigkeit zur Erteilung der Ausführungsgenehmigung für Fliegende Bauten (FliegBautenZuVO) vom 26. Juli 1985 (GBl. S. 290) außer Kraft.
Stuttgart, den 18. Dezember 1996
Dr. Döring
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