§ 8
Kreditverbot
Der Veranstalter, Vermittler oder Betreiber einer Spielhalle darf zum Zwecke der Spielteilnahme keinen Kredit gewähren oder durch Beauftragte gewähren lassen. Er darf auch nicht zulassen, dass in seinem Unternehmen Dritte solche Kredite gewerbsmäßig gewähren.
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