§ 17
Meldung zur Prüfung
(1) Die Meldung zur Abschlussprüfung ist bis zum 1. März jeden Jahres an die für den Wohnsitz der Bewerberin oder des Bewerbers zuständige untere Schulaufsichtsbehörde zu richten.
(2) Zur Prüfung wird zugelassen, wer
- 1.
in Baden-Württemberg den ständigen Wohnsitz hat,
- 2.
die Abschlussprüfung nicht eher ablegt, als es bei normalem Schulbesuch möglich wäre,
- 3.
nicht bereits die ordentliche Hauptschulabschlussprüfung oder die entsprechende Abschlussprüfung für Schulfremde mit Erfolg abgelegt hat,
- 4.
nicht mehr als einmal erfolglos an der ordentlichen Hauptschulabschlussprüfung oder der entsprechenden Abschlussprüfung für Schulfremde teilgenommen hat und
- 5.
keine öffentliche oder staatlich anerkannte Hauptschule, Werkrealschule, Realschule oder Gemeinschaftsschule und kein öffentliches oder staatlich anerkanntes Gymnasium oder sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit entsprechendem Bildungsgang besucht.
Abweichend von Satz 1 Nummer 5 werden Schülerinnen und Schüler der Klasse 9 des Gymnasiums zugelassen, wenn ihre Versetzung gefährdet ist und sie im Falle einer Nichtversetzung ihre bisherige Schule verlassen müssten.
(3) Der Meldung sind beizufügen
- 1.
ein Lebenslauf mit Angaben über den bisherigen Bildungsgang und gegebenenfalls über die ausgeübte Berufstätigkeit,
- 2.
ein von einer öffentlichen Stelle ausgestellter Identitätsnachweis, etwa ein Personalausweis, Reisepass oder eine Geburtsurkunde (beglaubigte Abschrift oder Ablichtung),
- 3.
die Abgangs- oder Abschlusszeugnisse der besuchten Schulen (beglaubigte Abschriften oder Ablichtungen),
- 4.
eine Erklärung darüber, ob und gegebenenfalls mit welchem Erfolg schon einmal an der Hauptschulabschlussprüfung teilgenommen wurde,
- 5.
die Benennung des Wahlfachs der mündlichen Prüfung sowie die Benennung und Beschreibung des Themas der Präsentationsprüfung,
- 6.
Angaben über die Art der Vorbereitung auf die Prüfung und
- 7.
in Fällen des Absatzes 2 Satz 2 die letzte Halbjahresinformation und eine Bescheinigung der Schulleitung über die Versetzungsgefährdung.
Fußnoten
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