§ 5
Untersagung der Verwendung des Landeswappens
(1) Außer in den in § 4 abschließend geregelten Fällen ist die Verwendung des Landeswappens untersagt.
(2) Untersagt ist auch die Verwendung eines dem Landeswappen zum Verwechseln ähnlich sehenden Wappens oder Zeichens.
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