§ 7
Bewerbungsunterlagen
(1) Der Einstellungsbehörde sind vorzulegen:
- 1.
ein Lebenslauf,
- 2.
eine Kopie des Schulabschlusszeugnisses,
- 3.
Kopien der Hochschulzeugnisse (Bachelor- und Masterabschluss oder Diplomabschluss) oder eine Kopie eines Zeugnisses über einen als gleichwertig anerkannten Abschluss (§ 15
Absatz 3 LBG),
- 4.
Kopien der Zeugnisse und Nachweise über die bisherige berufliche Tätigkeit, insbesondere über eine praktische Berufsausbildung,
- 5.
eine Erklärung über frühere Meldungen zu einer Staatsprüfung für den höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst, gegebenenfalls wo und mit welchem Ergebnis,
- 6.
ein aktuelles Lichtbild,
- 7.
gegebenenfalls eine Bescheinigung über abgeleisteten Dienst im Sinne des Artikels 12 a
des Grundgesetzes,
- 8.
ein geeigneter Nachweis darüber, dass die persönlichen Voraussetzungen des § 7
Absatz 1 Nummer 1 des Beamtenstatusgesetzes vorliegen, zum Beispiel durch eine beglaubigte Kopie des Personalausweises oder Reisepasses, in Ausnahmefällen durch Staatsangehörigkeitsausweis,
- 9.
eine Erklärung über anhängige strafrechtliche Ermittlungs- oder Strafverfahren sowie über Disziplinarverfahren,
- 10.
gegebenenfalls ein Antrag auf Anrechnung von Zeiten auf den Vorbereitungsdienst,
- 11.
gegebenenfalls ein Antrag auf Ableistung des Vorbereitungsdienstes in Teilzeit.
(2) Bei der Entscheidung über die Einstellung in den Vorbereitungsdienst muss ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (§ 30
Absatz 5 des Bundeszentralregistergesetzes) vorliegen, das nicht älter als drei Monate sein soll. Das Führungszeugnis ist von der Bewerberin oder dem Bewerber bei der Meldebehörde zu beantragen.
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