Corona-Epidemie; Maskenpflicht; Einschränkung des Schulbetriebs sowie von Gottesdiensten
Leitsatz
1. Die Vorschriften in § 1 Abs. 1, § 1d CoronaVO (juris: CoronaVV BW 2) zur Einschränkung des Schulbetriebs und zur Ermächtigung des Kultusministeriums, durch Rechtsverordnung die grundsätzliche Untersagung des Schulbetriebs nach bestimmten Maßgaben auszuweiten oder wieder einzuschränken, sind voraussichtlich derzeit rechtmäßig.(Rn.121)
2. Die Vorschriften in §§ 1 f. der Verordnung des Kultusministeriums über die (stufenweise) Wiederaufnahme des Schulbetriebs (Corona-Verordnung Schule - CoronaVO Schule) vom 14.05.2020 (juris: CoronaVSchulV BW 2) sind voraussichtlich derzeit ebenfalls rechtmäßig.(Rn.102)
3. § 3 Abs. 4 CoronaVO (juris: CoronaVV BW 2) und die Verordnung des Kultusministeriums über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 im Bereich von Gottesdiensten und weiteren religiösen Veranstaltungen und Ansammlungen sowie Bestattungen vom 03.05.2020 (juris: CoronaVreliVV BW 3) sind voraussichtlich derzeit ebenfalls rechtmäßig.(Rn.147)
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