§ 5
Zusammensetzung der Vertreterversammlung
Mitglieder der Vertreterversammlung sind die Präsidenten, Rektoren, Kanzler und die Direktoren der beigetretenen staatlichen Studienakademien, Professoren, die als solche Beamte auf Lebenszeit sind, Studierende der Hochschulen, denen das Studentenwerk zugeordnet ist, und Studierende der beigetretenen staatlichen Studienakademien. Hochschulen und staatliche Studienakademien mit bis zu 3 000 Studenten entsenden jeweils einen Professor und einen Studenten in die Vertreterversammlung. Hochschulen mit bis zu 7 000 Studenten entsenden jeweils zwei, Hochschulen mit bis zu 14 000 Studenten jeweils drei und Hochschulen mit mehr als 14 000 Studenten jeweils vier Professoren und Studenten.
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