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Europawahlordnung Anlage 25 (zu § 65 Absatz 1) (Fundstelle: BGBl. I 2018, 594 - 605) | | | | | | | Gemeinde: | | | (Bitte Zutreffendes ankreuzen:) | | | Kreis: | | | □ Allgemeiner Wahlbezirk □ Sonderwahlbezirk □ Wahlbezirk mit beweglichem Wahlvorstand | | | Land: | | | | | Wahlbezirk-Nr.: (Name oder Nummer) | | | | | | Diese Wahlniederschrift ist vollständig auszufüllen und bei Punkt 5.6 von allen Mitgliedern des Wahlvorstandes zu unterschreiben. | | | | | | | |
Wahlniederschrift über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl im Wahlbezirk bei der Wahl zum Europäischen Parlament am .......... - 1.
Wahlvorstand Zu der Wahl zum Europäischen Parlament waren für den Wahlbezirk vom Wahlvorstand erschienen: Familienname | Vornamen | Funktion |
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1. | | | als Wahlvorsteher | 2. | | | als stellv. Wahlvorsteher | 3. | | | als Schriftführer | 4. | | | als Beisitzer | 5. | | | als Beisitzer | 6. | | | als Beisitzer | 7. | | | als Beisitzer | 8. | | | als Beisitzer | 9. | | | als Beisitzer |
Anstelle der nicht erschienenen oder ausgefallenen Mitglieder des Wahlvorstandes ernannte der Wahlvorsteher folgende anwesende oder herbeigerufene Wahlberechtigte zu Mitgliedern des Wahlvorstandes und wies sie auf ihre Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten hin: Familienname | Vornamen | Uhrzeit |
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1. | | | | 2. | | | | 3. | | | |
Als Hilfskräfte waren zugezogen: Familienname | Vornamen | Aufgabe |
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1. | | | | 2. | | | | 3. | | | |
2. | Wahlhandlung | | | | | | 2.1 | Eröffnung der Wahlhandlung | | | | | | | Der Wahlvorsteher eröffnete die Wahlhandlung damit, dass er die anwesenden Mitglieder des Wahlvorstandes auf ihre Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten hinwies; er stellte die Erteilung dieses Hinweises an alle Beisitzer vor Aufnahme ihrer Tätigkeit sicher. Er belehrte sie über ihre Aufgaben. | | | | | | | Abdrucke des Europawahlgesetzes, des Bundeswahlgesetzes und der Europawahlordnung lagen im Wahlraum vor. | | | | | | 2.2 | Vorbereitung des Wahlraums | | | | | | | Damit die Wähler die Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen konnten, waren im Wahlraum Wahlkabinen oder Tische mit Sichtblenden oder Nebenräume, die nur vom Wahlraum aus betretbar waren, hergerichtet: | | | | | | | | | (Bitte eintragen:) | | | | | Zahl der Wahlkabinen oder Tische mit Sichtblenden: | | | | | .......... | | | | | Zahl der Nebenräume: | | | | | .......... | | | Vom Tisch des Wahlvorstandes konnten die Wahlkabinen oder Tische mit Sichtblenden oder Eingänge zu den Nebenräumen überblickt werden. | | | | | | 2.3 | Vorbereitung der Wahlurne | | | | | | | Der Wahlvorstand stellte fest, dass sich die Wahlurne in ordnungsgemäßem Zustand befand und leer war. | | | | | | | Sodann wurde die Wahlurne | | (Bitte Zutreffendes ankreuzen:) | | | | | □ | versiegelt. | | | | | □ | verschlossen; der Wahlvorsteher nahm den Schlüssel in Verwahrung. | | 2.4 | Beginn der Stimmabgabe | | | | | | Mit der Stimmabgabe wurde um | | (Bitte eintragen:) .......... Uhr .......... Minuten begonnen. | |
| | 2.5 | Berichtigungen aufgrund nachträglich ausgestellter Wahlscheine | | | | | | | Vor Beginn der Stimmabgabe: | | (Bitte Zutreffendes ankreuzen:) | | | | | | □ | Ein Verzeichnis über nachträglich ausgestellte Wahlscheine lag nicht vor. Das Wählerverzeichnis war nicht zu berichtigen. | | | | | □ | Vor Beginn der Stimmabgabe berichtigte der Wahlvorsteher das Wählerverzeichnis nach dem Verzeichnis der nachträglich erteilten Wahlscheine, indem er bei den Namen der nachträglich mit Wahlscheinen versehenen Wahlberechtigten in der Spalte für die Stimmabgabe den Vermerk „Wahlschein“ oder den Buchstaben „W“ eintrug. Der Wahlvorsteher berichtigte auch die Zahlen der Abschlussbescheinigung der Gemeindebehörde; diese Berichtigung wurde von ihm abgezeichnet. | |
| Während der Stimmabgabe: | | □ | Der Wahlvorsteher berichtigte das Wählerverzeichnis später aufgrund der durch die Gemeindebehörde am Wahltag erfolgten Mitteilungen über die noch am Wahltag an erkrankte Wahlberechtigte erteilten Wahlscheine, indem er bei den Namen der noch am Wahltag mit Wahlscheinen versehenen Wahlberechtigten in der Spalte für die Stimmabgabe den Vermerk „Wahlschein“ oder den Buchstaben „W“ eintrug. Der Wahlvorsteher berichtigte auch die Zahlen der Abschlussbescheinigung der Gemeindebehörde; diese Berichtigung wurde von ihm abgezeichnet. | | 2.6 | Ungültigkeit von Wahlscheinen | | (Bitte Zutreffendes ankreuzen:) | | | | | □ | Der Wahlvorstand hat eine Mitteilung über die Ungültigkeit von Wahlscheinen nicht erhalten. | | | | | □ | Der Wahlvorstand wurde vom | | | | | | .......... | | | | | | unterrichtet, dass folgende(r) Wahlschein(e) für ungültig erklärt worden ist/sind: | | | | | | .......... (Bitte Vor- und Familienname des Wahlscheininhabers sowie Wahlschein-Nummer eintragen) | | 2.7 | Beweglicher Wahlvorstand | | | | | | | Im Wahlbezirk | | (Bitte Zutreffendes ankreuzen:) | | | | | □ | war kein beweglicher Wahlvorstand tätig. (Weiter bei Punkt 2.8) | | | | | □ | war ein beweglicher Wahlvorstand tätig. (Bitte Zutreffendes ankreuzen:) Im Wahlbezirk befindet sich | | | | | □ | das kleinere Krankenhaus/Alten- oder Pflegeheim | | | | | | .......... , (Bezeichnung) | | | | | □ | das Kloster | | | | | | .......... , (Bezeichnung) | | | | | □ | die sozialtherapeutische Anstalt | | | | | | .......... , (Bezeichnung) | | | | | □ | die Justizvollzugsanstalt | | | | | | .......... , (Bezeichnung) | | | | | für das/die die Gemeinde die Stimmabgabe vor einem beweglichen Wahlvorstand zugelassen hat. | | | | | Die personelle Zusammensetzung des/der beweglichen Wahlvorstandes/Wahlvorstände für die einzelne(n) Anstalt(en) (drei Mitglieder des Wahlvorstandes einschließlich des Wahlvorstehers oder seines Stellvertreters) ist aus den dieser Niederschrift als | | | | | Anlagen Nr. .......... bis .......... beigefügten besonderen Niederschriften ersichtlich. | |
| Der bewegliche Wahlvorstand begab sich zu der von der Gemeindebehörde bestimmten Wahlzeit in die Einrichtung(en) und übergab dort den Wahlberechtigten die Stimmzettel. Er wies die Wahlberechtigten, die sich bei der Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen wollten, darauf hin, dass sie auch ein von ihnen bestimmtes Mitglied des Wahlvorstandes als Hilfsperson in Anspruch nehmen können. Die Wähler hatten die Möglichkeit, den Stimmzettel unbeobachtet zu kennzeichnen. | | | | | | | Nach Prüfung der Wahlscheine warfen die Wähler ihre gefalteten Stimmzettel in die vom beweglichen Wahlvorstand mitgebrachte verschlossene Wahlurne. Soweit ein Wähler es wünschte, warf der Wahlvorsteher oder sein Stellvertreter den gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne. Der bewegliche Wahlvorstand vereinnahmte die Wahlscheine und brachte nach Schluss der Stimmabgabe die verschlossene Wahlurne und die eingenommenen Wahlscheine unverzüglich in den Wahlraum zurück. Hier verblieb die verschlossene Wahlurne bis zum Schluss der Wahlhandlung unter ständiger Aufsicht des Wahlvorstandes. | | | | | | 2.8 | Beweglicher Wahlvorstand im Sonderwahlbezirk | | | | | | | Im Sonderwahlbezirk | | (Bitte Zutreffendes ankreuzen:) | | | | | □ | war kein beweglicher Wahlvorstand tätig. | | | | | □ | begab sich ein beweglicher Wahlvorstand in die Krankenzimmer und verfuhr wie unter 2.7 beschrieben. | | 2.9 | Besondere Vorfälle während der Wahlhandlung | | (Bitte Zutreffendes ankreuzen:) | | | | | □ | waren nicht zu verzeichnen. | | | | | □ | waren zu verzeichnen. Über die besonderen Vorfälle (z. B. Zurückweisung von Wählern in den Fällen des § 49 Absatz 6 und 7 und des § 52 der Europawahlordnung) wurden Niederschriften angefertigt, die als Anlagen | | | | | | | | | | | | | Nr. .......... bis .......... beigefügt sind. | |
| | | 2.10 | Ablauf der Wahlzeit | | | | | | | Um 18.00 Uhr gab der Wahlvorsteher den Ablauf der Wahlzeit bekannt. Danach wurden nur noch die im Wahlraum anwesenden Wahlberechtigten zur Stimmabgabe zugelassen. Der Zutritt zum Wahlraum wurde so lange gesperrt, bis der letzte der anwesenden Wähler seine Stimme abgegeben hatte. Sodann wurde die Öffentlichkeit wieder hergestellt. | | | | | | | | | | Um .......... Uhr .......... Minuten | |
| | | | | | | | | | | | | | erklärte der Wahlvorsteher die Wahl für geschlossen. | | | Vom Wahltisch wurden alle nicht benutzten Stimmzettel entfernt. | | | | | |
3. | Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk | | | | | | 3.1 | Leitung der Ergebnisfeststellung; Öffnung der Wahlurne | | | | | | | Die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses wurden unmittelbar im Anschluss an die Stimmabgabe und ohne Unterbrechung unter der Leitung des Wahlvorstehers/des stellvertretenden Wahlvorstehers vorgenommen. | | | | | | | Zunächst wurde die Wahlurne geöffnet; die Stimmzettel wurden entnommen. | | | | | | | Sie wurden mit dem Inhalt der Wahlurne(n) des/der beweglichen Wahlvorstandes/Wahlvorstände vermischt. | |
(Bitte Zutreffendes ankreuzen:) | | | | | □ | ja (kann nur zutreffen, wenn ein beweglicher Wahlvorstand tätig war; siehe dazu oben Punkt 2.7 und 2.8) | | | | | □ | nein (kann nur zutreffen, wenn kein beweglicher Wahlvorstand tätig war; siehe dazu oben Punkt 2.7 und 2.8) | | | Der Wahlvorsteher überzeugte sich, dass die Wahlurne leer war. | | | | | | 3.2 | Zahl der Wähler | | | | | | | a) Sodann wurden die Stimmzettel gezählt. | | | | | | | Die Zählung ergab | | (Bitte Zahl eintragen:) | | | | | .......... Stimmzettel (= Wähler insgesamt) | | | | | | | | | | | Diese Zahl hinten in Abschnitt 4 bei eintragen. | | | | b) Daraufhin wurden die im Wählerverzeichnis eingetragenen Stimmabgabevermerke gezählt. | | | | | | | Die Zählung ergab | | (Bitte Zahl eintragen:) | | | | | .......... Stimmabgabevermerke | | | c) Dann wurden die eingenommenen Wahlscheine gezählt. | | | | | | | Die Zählung ergab | | .......... Wahlscheine (= Wähler mit Wahlschein) | | | | | | | | | | | Diese Zahl hinten in Abschnitt 4 bei  eintragen. | | | | b) + c) zusammen ergab | | .......... Personen. | | | | | | (Bitte Zutreffendes ankreuzen:) | | | | | □ | Die Gesamtzahl b) + c) stimmte mit der Zahl der Stimmzettel unter a) überein. | | | | | □ | Die Gesamtzahl b) + c) war | | | | | um …………… (Anzahl) größer | | | | | um …………… (Anzahl) kleiner | | | | | als die Zahl der Stimmzettel. | |
| | | Die Verschiedenheit, die auch bei wiederholter Zählung bestehen blieb, erklärt sich aus folgenden Gründen: | | | | | (Bitte erläutern:) | | | | | | .......... .......... .......... .......... | | 3.3 | Zahl der Wahlberechtigten | | | | | | | Der Schriftführer übertrug aus der Bescheinigung über den Abschluss des Wählerverzeichnisses | | die Zahl der Wahlberechtigten hinten in Abschnitt 4 unter | | | | | der Wahlniederschrift. | | | | | Sofern der Wahlvorsteher Berichtigungen aufgrund nachträglich ausgestellter Wahlscheine vorgenommen hat (siehe Abschnitt 2.5), ist die berichtigte Zahl einzutragen. | | 3.4 | Zählung der Stimmen; Stimmzettelstapel | | | | | | | Nunmehr bildeten mehrere Beisitzer unter Aufsicht des Wahlvorstehers folgende Stimmzettelstapel und behielten sie unter Aufsicht: | | | | | | 3.4.1 | - a)
die nach den Wahlvorschlägen getrennten Stapel mit den Stimmzetteln mit zweifelsfrei gültiger Stimme, - b)
einen Stapel mit den ungekennzeichneten Stimmzetteln - c)
einen Stapel mit den Stimmzetteln, die Anlass zu Bedenken gaben und über die später vom Wahlvorstand Beschluss zu fassen war.
| | | | | | | Der Stapel zu c) wurde ausgesondert und von einem vom Wahlvorsteher dazu bestimmten Beisitzer in Verwahrung genommen. | | | | | | 3.4.2 | Die Beisitzer, die die nach Wahlvorschlägen geordneten Stapel zu a) unter ihrer Aufsicht hatten, übergaben die einzelnen Stapel zu a) in der Reihenfolge der Wahlvorschläge auf dem Stimmzettel nacheinander zu einem Teil dem Wahlvorsteher, zum anderen Teil seinem Stellvertreter. Diese prüften, ob die Kennzeichnung der Stimmzettel eines jeden Stapels gleich lautete und sagten zu jedem Stapel laut an, für welchen Wahlvorschlag er Stimmen enthielt. Gab ein Stimmzettel dem Wahlvorsteher oder seinem Stellvertreter Anlass zu Bedenken, so fügten sie den Stimmzettel dem Stapel zu c) bei. | | | | | | | Nunmehr prüfte der Wahlvorsteher den Stapel zu b) mit den ungekennzeichneten Stimmzetteln, die ihm hierzu von dem Beisitzer, der sie in Verwahrung hatte, übergeben wurden. Der Wahlvorsteher sagte jeweils an, dass die Stimme ungültig ist. | | | | | |
| Danach zählten je zwei vom Wahlvorsteher bestimmte Beisitzer nacheinander je einen der zu a) und b) gebildeten Stapel unter gegenseitiger Kontrolle durch und ermittelten | |
(Zwischensummenbildung I) | | | die Zahl der für die einzelnen Wahlvorschläge | | = Zeilen D1, D2, D3, D4 usw. in Abschnitt 4 | | | abgegebenen Stimmen sowie | | | | | die Zahl der ungültigen Stimmen. | | = Zeile C in Abschnitt 4 | | | Die so ermittelten Stimmenzahlen wurden als Zwischensummen I (ZS I) vom Schriftführer hinten in Abschnitt 4 in den genannten Zeilen eingetragen. | |
□ |
(Nach Eintragung durch Ankreuzen bestätigen) | | 3.4.3 | Die Zählungen nach 3.4.2 verliefen wie folgt: | | (Bitte Zutreffendes ankreuzen:) | | | | | □ | Unstimmigkeiten bei den Zählungen haben sich nicht ergeben. | | | | | □ | Da sich zahlenmäßige Abweichungen ergaben, zählten die beiden Beisitzer den betreffenden Stapel nacheinander erneut. | | | Danach ergab sich Übereinstimmung zwischen den Zählungen. | | □ | (Bitte durch Ankreuzen bestätigen) | | 3.4.4 | Zum Schluss entschied der Wahlvorstand über die Gültigkeit der Stimmen, die auf den übrigen in dem Stapel zu c) ausgesonderten Stimmzetteln abgegeben worden waren. Der Wahlvorsteher gab die Entscheidung mündlich bekannt und sagte jeweils bei gültigen Stimmen an, für welchen Wahlvorschlag die Stimme abgegeben worden war. Er vermerkte auf der Rückseite jedes Stimmzettels, ob und für welchen Wahlvorschlag die Stimme für gültig oder ungültig erklärt worden war, und versah die Stimmzettel mit fortlaufenden Nummern. | | (Zwischensummenbildung ZS II) | | | Die so ermittelten gültigen oder ungültigen Stimmen wurden als Zwischensummen II (ZS II) vom Schriftführer hinten in Abschnitt 4 eingetragen. | |
□ |
(Nach Eintragung durch Ankreuzen bestätigen) | | 3.4.5 | Der Schriftführer zählte die Zwischensummen der ungültigen Stimmen sowie der gültigen Stimmen jeweils für die einzelnen Wahlvorschläge zusammen. Zwei vom Wahlvorsteher bestimmte Beisitzer überprüften die Zusammenzählung. | | | | | 3.5 | Sammlung und Beaufsichtigung der Stimmzettel | | | | | | | Die vom Wahlvorsteher bestimmten Beisitzer sammelten - a)
die Stimmzettel getrennt nach den Wahlvorschlägen, denen die Stimmen zugefallen waren, - b)
die ungekennzeichneten Stimmzettel und
| | | | | |
Ergebnis der Wahl im Wahlbezirk | Summe + muss mit übereinstimmen. |
| | ZS I | ZS II | Insgesamt | C | Ungültige Stimmen | | | |
Gültige Stimmen: | Von den gültigen Stimmen entfielen auf den Wahlvorschlag (Wahlvorschläge in der im Stimmzettel aufgeführten Reihenfolge mit Kurzbezeichnung und Kennwort – laut Stimmzettel –) | ZS I | ZS II | Insgesamt | D1 | 1. .......... | | | | D2 | 2. .......... | | | | D3 | 3. .......... | | | | D4 | 4. .......... | | | | | usw. | | | | D
| Gültige Stimmen insgesamt
| | | |
5. | Abschluss der Wahlergebnisfeststellung | | | | | | 5.1 | Besondere Vorkommnisse bei der Ergebnisfeststellung | | | | | | | Bei der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses waren als besondere Vorkommnisse zu verzeichnen: | |
.......... .......... | | | Der Wahlvorstand fasste in diesem Zusammenhang folgende Beschlüsse: | | .......... .......... | | | | | | | | | 5.2 | Erneute Zählung | | | | | | | (Wenn keine Nachzählung stattgefunden hat, ist der gesamte Abschnitt 5.2 zu streichen.) | | | | | | | Das/Die Mitglied(er) des Wahlvorstandes | | .......... (Vor- und Familienname) | | | beantragte(n) vor Unterzeichnung der Wahlniederschrift eine erneute Zählung der Stimmen, weil | | .......... .......... .......... (Angabe der Gründe) | | | Daraufhin wurde der Zählvorgang (vgl. Abschnitt 3.4) wiederholt. Das in Abschnitt 4 der Wahlniederschrift enthaltene Wahlergebnis für den Wahlbezirk wurde | |
(Bitte Zutreffendes ankreuzen:) | | | | □ | mit dem gleichen Ergebnis erneut festgestellt | | | | | □ | berichtigt (Die berichtigten Zahlen sind in Abschnitt 4 mit anderer Farbe oder auf andere Weise kenntlich zu machen. Alte Zahlenangaben bitte nicht löschen oder radieren.) | | | und vom Wahlvorsteher mündlich bekannt gegeben. | | | | | | 5.3 | Schnellmeldung | | | | | | | Das Wahlergebnis aus Abschnitt 4 wurde auf den Vordruck für die Schnellmeldung nach dem Muster der Anlage 24 zur Europawahlordnung übertragen und | |
auf schnellstem Wege (z. B. telefonisch) | | | | | .......... (Bitte Art der Übermittlung eintragen) an | | | | | .......... übermittelt. (Bitte Empfänger eintragen) | | 5.4 | Anwesenheit des Wahlvorstandes | | | | | | | Während der Wahlhandlung waren immer mindestens drei, während der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses mindestens fünf Mitglieder des Wahlvorstandes, darunter jeweils der Wahlvorsteher und der Schriftführer oder ihre Stellvertreter, anwesend. | | | | | |
5.5 | Öffentlichkeit der Wahlhandlung und Ergebnisfeststellung | | | | | | | Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses waren öffentlich. | | | | | | 5.6 | Versicherung zur Richtigkeit der Niederschrift | | | | | | | Vorstehende Niederschrift wurde von den Mitgliedern des Wahlvorstandes genehmigt und von ihnen unterschrieben. | | | | | | | Ort und Datum
| | | | | | | | Der Wahlvorsteher
| | Die übrigen Beisitzer
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| | Der Stellvertreter
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| | Der Schriftführer
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| | | | | | | |
5.7 | Verweigerung der Unterschrift und Angabe von Gründen | | | | | | | Das/Die Mitglied(er) des Wahlvorstandes | | .......... (Vor- und Familienname) | | | verweigerte(n) die Unterschrift unter der Wahlniederschrift, weil | | .......... .......... .......... (Angabe der Gründe) | | 5.8 | Bündelung von Stimmzetteln und Wahlscheinen | | | | | | | Nach Schluss des Wahlgeschäfts wurden alle Stimmzettel und Wahlscheine, die nicht dieser Wahlniederschrift als Anlagen beigefügt sind, wie folgt geordnet, gebündelt und in Papier verpackt: | |
- a)
Ein Paket mit den nach Wahlvorschlägen geordneten und gebündelten Stimmzetteln, - b)
ein Paket mit den ungekennzeichneten Stimmzetteln, - c)
ein Paket mit den eingenommenen Wahlscheinen sowie - d)
ein Paket mit den unbenutzten Stimmzetteln.
| | | Die Pakete zu a) bis c) wurden versiegelt und mit dem Namen der Gemeinde, der Nummer des Wahlbezirks und der Inhaltsangabe versehen. | | | | | | 5.9 | Übergabe der Wahlunterlagen | | | | | | | Dem Beauftragten der Gemeindebehörde wurden | | am ……………………, um ……… Uhr, übergeben - –
diese Wahlniederschrift mit Anlagen, - –
die Pakete wie in Abschnitt 5.8 beschrieben, - –
das Wählerverzeichnis, - –
die Wahlurne – mit Schloss und Schlüssel – sowie - –
alle sonstigen dem Wahlvorstand von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Gegenstände und Unterlagen.
| | | Der Wahlvorsteher | | | | | | | ..........
| | | | | | |
| | | | | | | | | Vom Beauftragten der Gemeindebehörde wurde die Wahlniederschrift mit allen darin verzeichneten Anlagen am .........., um .......... Uhr, auf Vollständigkeit überprüft und übernommen. | | | .......... (Unterschrift des Beauftragten der Gemeindebehörde) | | | | | | |
Achtung: Es ist sicherzustellen, dass die Wahlniederschrift mit den Anlagen sowie die Pakete mit den weiteren Unterlagen Unbefugten nicht zugänglich sind. | |
Fußnoten
Anlage 25: IdF d. Art. 1 Nr. 34 V v. 16.5.2018 I 570 mWv 25.5.2018
Weitere Fassungen dieser Norm
Anlage 25 EuWO, vom 16.12.2013, gültig ab 24.12.2013 bis 24.05.2018Anlage 25 EuWO, vom 03.12.2008, gültig ab 11.12.2008 bis 23.12.2013Anlage 25 EuWO, vom 12.12.2003, gültig ab 01.04.2004 bis 10.12.2008Anlage 25 EuWO, vom 12.12.2003, gültig ab 19.12.2003 bis 31.03.2004Anlage 25 EuWO, vom 15.03.1994, gültig ab 20.03.1994 bis (gegenstandslos)Anlage 25 EuWO, vom 02.05.1994, gültig ab 20.03.1994 bis 18.12.2003Anlage 25 EuWO, vom 27.07.1988, gültig ab 19.08.1988 bis 19.03.1994 Anlage 25 EuWO wird von folgenden Dokumenten zitiert ...
Dieses Gesetz wurde von 5 Normen geändert
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