Konkrete Normenkontrolle - Unzulässigkeit bei Rechtsverordnung
Leitsatz
1. Landesgesetze im Sinne der Verfassung für das Land Baden-Württemberg Art 68 Abs 1 Ziff 3 sind nur förmliche Gesetze, nicht aber Rechtsverordnungen des Landes.
Fundstellen
ESVGH 16, 14-18 (Leitsatz 1 und Gründe)
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