Keine Beihilfe der Postbeamtenkrankenkasse für Viagra.
Der Leistungsausschluss für die Präparate Carverject bzw. Viagra durch die Satzung der Postbeamtenkrankenkasse ist rechtmäßig. (Rn.15)
Kein Rechtsschutzbedürfnis für die Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes. (Rn.18)
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