Leitsatz
Die Gemeinden des Landes Baden-Württemberg sind verpflichtet, die Anzeige des selbständigen Betriebs des stehenden Gewerbes "Vermittlung von Sportwetten" auch dann entgegenzunehmen und zu bescheinigen, wenn diese an private Veranstalter vermittelt werden sollen, die hierfür keine Erlaubnis des Landes besitzen.(Rn.24)(Rn.27)
Fundstellen

ESVGH 57, 249 (Leitsatz)

VBlBW 2007, 471-473 (Leitsatz und Gründe)
Verfahrensgang
vorgehend VG Stuttgart, 9. Juni 2006, Az: 4 K 639/06, Urteil
Diese Entscheidung wird zitiert
Vergleiche VG Weimar, 6. April 2016, Az: 3 K 1422/14 We
Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten:
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE070003998&psml=bsbawueprod.psml&max=true