Leitsatz
1. Zum berechtigten Interesse eines Beamten für eine Klage auf Feststellung, daß eine von ihm beanstandete dienstliche Beurteilung bei künftigen Personalentscheidungen nicht zu seinem Nachteil berücksichtigt werden darf.
2. Zur Beurteilung eines Sonderschullehrers zur Anstellung durch Schulbesuchsbescheid, wenn das Oberschulamt feststellen will, ob sich der nach Privatschulgesetz § 11 zur Dienstleistung an eine private Heimsonderschule beurlaubte Lehrer bewährt hat und deshalb angestellt und zum Beamten auf Lebenszeit ernannt werden kann.
3. Zur Befähigung eines Schulaufsichtsbeamten mit Prüfung für das Lehramt an Volksschulen, unter Beratung eines Fachberaters für Sonderschulen einen Schulbesuchsbescheid für einen Sonderschullehrer zu erstellen.
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Verfahrensgang
vorgehend VG Freiburg (Breisgau), 6. Februar 1980, Az: II 163/79
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