Leitsatz
Es bestehen - im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nicht abschließend zu klärende - Zweifel, ob die Regelung in § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 a, Abs. 1 Satz 2 LKrO (juris: LKreisO BW), dass Arbeitnehmer des Landkreises und des Landratsamts nicht Kreisräte sein können, hiervon jedoch Arbeitnehmer, die überwiegend körperliche Arbeit verrichten, ausgenommen sind, von der Ermächtigung des Art. 137 Abs. 1 GG gedeckt ist. (Rn.6)
Fundstellen

ESVGH 63, 255 (Leitsatz)

VBlBW 2013, 337-339 (Leitsatz und Gründe)

KommJur 2013, 216-218 (Leitsatz und Gründe)
weitere Fundstellen ...
Verfahrensgang
vorgehend VG Freiburg (Breisgau), 17. Dezember 2012, Az: 2 K 2299/12, Beschluss
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