Leitsatz
1. Ein Rechtsanwalt darf sich bei der Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes per Telefax hinsichtlich der Richtigkeit der Telefaxnummer des Gerichts auf sein zuverlässiges Personal verlassen, wenn er höchstpersönlich überprüft hat, dass der Schriftsatz an das für die Einlegung des Rechtsmittels zuständige Gericht adressiert ist (Anschluss an BGH, Beschluss vom 23.03.1995 - VII ZB 19/94 - NJW 1995, 2105).(Rn.3)
2. Ein Drittbetroffener kann die Durchführung eines vereinfachten Verfahrens nach § 19 BImSchG statt des förmlichen Verfahrens nach § 10 BImSchG nach in der Rechtsprechung ganz herrschender Auffassung grundsätzlich nicht als Verletzung eigener Rechte geltend machen (Bestätigung von Senatsbeschluss vom 08.03.2011 - 10 S 161/09 - NVwZ-RR 2011, 355).(Rn.9)
3. Im Rahmen des rechtlich möglichen Betriebsumfangs einer Anlage, deren immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbedürftigkeit vom Erreichen einer bestimmten Anlagengröße abhängt, kommt es nicht auf die tatsächlich genutzte oder technisch nutzbare, sondern auf die im Rahmen der Genehmigung zulässige Nutzung der installierten Anlagenleistung an (Anschluss an Senatsbeschluss vom 16.10.1998 - 10 S 1741/98 - NVwZ 1999, 552).(Rn.10)
4. Gegen eine rechtsfehlerhaft ohne hinreichende bauplanungsrechtliche Grundlage erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung kann sich ein Nachbar nur dann wenden, wenn er durch diese Genehmigung zugleich in eigenen Rechten verletzt wird (Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 28.07.1994 - 4 B 94.94 - NVwZ 1995, 598).(Rn.19)
Fundstellen

DVBl 2015, 124 (Leitsatz und Gründe)

BauR 2015, 471-476 (Leitsatz und Gründe)

VBlBW 2015, 253-257 (Leitsatz und Gründe)

BRS 83 Nr 154 (2015) (Leitsatz und Gründe)
weitere Fundstellen ...
Verfahrensgang
vorgehend VG Stuttgart, 2. September 2014, Az: 13 K 3205/14, Beschluss
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