Festsetzung des Termins für die Einschulung in die Grundschule; Rechte der Großeltern
Leitsatz
1. Großeltern sind im Schulverhältnis keine eigenen Rechte eingeräumt.(Rn.2)
2. Es verstößt nicht gegen die Schulpflicht, wenn die Einschulung später als der allgemeine Schulbeginn stattfindet.(Rn.4)
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