Genehmigung für Windenergieanlagen; Antragsbefugnis einer anerkannten Umweltvereinigung - UVP-Pflicht; Tötungsrisiko - Helgoländer Papier 2
Leitsatz
1. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UmwRG ist auch auf Vorhaben anzuwenden, die in den Anwendungsbereich des UVPG fallen und bei denen keine förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung stattgefunden hat. (Rn.47)(Rn.62)
3. Die Abstandsempfehlungen des „Helgoländer Papier 2“ („Abstandsempfehlungen für Windenergieanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen ausgewählter Vogelarten“ vom 15.04.2015) der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG VSW) sind auf Baden-Württemberg nicht übertragbar.(Rn.87)
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