Nutzungsänderung bei Umwandlung einer Spielhalle in ein Wettbüro
Leitsatz
1. Die für die Entscheidung über die bauordnungsrechtliche Verfahrensfreiheit zu prüfenden Anforderungen im Sinne des § 50 Abs. 2 Nr. 1 BauO BW sind nicht nur der Landesbauordnung zu entnehmen, sondern können auch dem Bauplanungsrecht entstammen. Die Prüfung umfasst die Regelungsinhalte sämtlicher, von der Baurechtsbehörde zu prüfender Vorschriften im Sinne des § 47 Abs. 1 BauO BW.(Rn.32)
2. Die Auswirkungen einer Spielhalle und eines Wettbüros mit Live-Wetten sind auch bei gleichbleibender Grundfläche nicht typischerweise gleich, so dass die Umwandlung einer Spielhalle in ein Wettbüro mit Live-Wetten eine Nutzungsänderung nach § 29 Abs. 1 BauGB darstellt.(Rn.45)(Rn.51)(Rn.52)
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