Leitsatz
Zu den Anforderungen an die Ausübung des Auswahlermessens beim Erlass eines Kontaktverbots nach § 56 Abs. 4 AufenthG (juris: AufenthG 2004), mit dem der betroffene Ausländer verpflichtet wird, zu Personen einer bestimmten Gruppe keinen Kontakt aufzunehmen und mit ihnen nicht zu verkehren.(Rn.48)
Verfahrensgang
vorgehend VG Stuttgart, 15. März 2019, Az: 17 K 1987/17, Urteil
Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten:
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE200004828&psml=bsbawueprod.psml&max=true