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Bewertung des Vermögens und der Schulden
Der Leitfaden zur Bilanzierung beinhaltet Festlegungen, Hinweise und Empfehlungen für die Bewertung des Vermögens und der Schulden. Dieser Leitfaden wird von den Rechtsaufsichtsbehörden nach § 119 GemO und den Prüfungsbehörden nach § 113 GemO im Rahmen ihrer Prüfungstätigkeiten herangezogen. Er ist in der jeweils aktuellen Fassung auf der Internetseite des Innenministeriums Baden-Württemberg unter http://www.im.baden-wuerttemberg.de abrufbar.
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