§ 7
Aufnahmeantrag
(1) Der Aufnahmeantrag ist an die Leitung der Weiterbildung zu richten. Der Termin, zu dem der Antrag bei der Weiterbildungsstätte eingegangen sein muss, wird rechtzeitig bestimmt und auf geeignete Weise bekannt gegeben. Dem Aufnahmeantrag sind beizufügen:
- 1.
Lebenslauf in tabellarischer Form mit Lichtbild und Angaben über den bisherigen Bildungsweg und die ausgeübte Berufstätigkeit,
- 2.
Zeugnis der Krankenpflegeausbildung beziehungsweise Kinderkrankenpflegeausbildung nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung über die Berufe der Krankenpflege oder Zeugnis über die staatliche Prüfung der beruflichen Pflegeausbildung nach Anlage 8
der Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung vom 2. Oktober 2018 in der jeweils geltenden Fassung,
- 3.
Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung nach dem Pflegeberufegesetz,
- 4.
Zeugnis zum Nachweis der Voraussetzungen nach § 6 Nr. 2.
(2) Über den Aufnahmeantrag entscheidet die Leitung der Weiterbildung schriftlich.
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