§ 1
Dem am 13. Juni 2008 und 25. Juli 2008 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten des Landes Baden-Württemberg zum Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
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