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Amtliche Abkürzung:BauGB
Fassung vom:23.09.2004 Fassungen
Gültig ab:20.07.2004
Dokumenttyp:Gesetz
Quelle:juris Logo
FNA:FNA 213-1
Baugesetzbuch
 
Dritter Abschnitt Gesetzliche Vorkaufsrechte der Gemeinde

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Neugefasst durch Bek. v. 23.9.2004 I 2414

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