Zum Hauptdokument : Datenschutz an öffentlichen Schulen
Anlage 3
Datenschutzrechtliche Hinweise für den
Gebrauch privater Datenverarbeitungsgeräte
durch Lehrkräfte zur Verarbeitung personenbezogener Daten Genehmigung
Der Schulleiter muss über Art und Umfang der vorgesehenen Verarbeitung personenbezogener Daten auf einem privaten Datenverarbeitungsgerät einer Lehrkraft informiert sein und dieser Datenverarbeitung schriftlich zustimmen. Die Schulleitung und ggfs. der Landesbeauftragte für den Datenschutz hat gegenüber der Lehrkraft ein Auskunftsanspruch über die auf dem privaten Gerät gespeicherten dienstlichen personenbezogenen Daten. Besonders sensible Daten, etwa über das Verhalten von Schülerinnen und Schülern, dürfen nicht auf dem privaten Datenverarbeitungsgerät verarbeitet werden.
Verhinderung von ungewollten Zugriffen
Die Daten auf privaten Datenverarbeitungsgeräten können durch folgende Maßnahmen geschützt werden:
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Das private Datenverarbeitungsgerät wird durch ein geheimes Passwort geschützt.
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Das private Datenverarbeitungsgerät sollte nicht von Dritten genutzt werden. Sollte dies nicht zu vermeiden sein, sollten verschiedene Benutzerprofile eingerichtet und der Zugriff auf die dienstliche Daten geschützt werden.
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Das eingesetzte Betriebssystem wird mit den jeweils neuesten Sicherheitsupdates geschützt.
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Soweit sich das Datenverarbeitungsgerät im Internet befindet oder andere Schnittstellen nach außen besitzt, muss neben dem Browser, ein Virenschutzprogramm und eine Firewall verwendet werden, für deren Aktualität (automatische Updatefunktion) zu sorgen ist.
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Bei der Nutzung von Webportalen darf das eingegebene Passwort nicht im Browser für weitere Sitzungen gespeichert werden. Dies verhindert die unberechtigte Nutzung des Webportals durch andere Nutzer Ihres privaten Umfelds, z. B. durch im Haushalt wohnende Kinder.
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Die Nutzung fremder Internetzugänge (z. B. in Internet-Cafes oder Hot-Spots an öffentlichen Plätzen) ist verboten.
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Legen Sie die dienstlichen Daten nur auf verschlüsselten und durch Passwörter geschützten Datenträgern ab. Empfohlen wird z. B. ein USB-Stick, auf dem die Daten verschlüsselt abgelegt werden und der durch ein Passwort geschützt ist.
Weitere Informationen zu diesen Themen finden Sie im Internet auf der Webseite des BSI für Privatpersonen, welche unter http://www.bsi-fuer-buerger.de/ zu erreichen ist.
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