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Gericht:Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg 4. Senat
Entscheidungsdatum:07.08.2008
Aktenzeichen:4 S 437/08
ECLI:ECLI:DE:VGHBW:2008:0807.4S437.08.0A
Dokumenttyp:Beschluss
Quelle:juris Logo
Norm:§ 19 Abs 5 S 1 ChancGleichG BW

Grundlagen der dienstlichen Beurteilung einer freigestellten Beauftragten für Chancengleichheit

Leitsatz

1. Beauftragte für Chancengleichheit sind auch dann dienstlich zu beurteilen, wenn sie zu 100% von anderweitigen dienstlichen Verpflichtungen entlastet wurden. (Rn.3)

2. Eine fiktive Nachzeichnung des beruflichen Werdegangs - wie sie für freigestellte Personalratsmitglieder durchzuführen ist - ist nicht zulässig.(Rn.5)

Fundstellen ausblendenFundstellen

Abkürzung Fundstelle DÖV 2008, 1010-1012 (Leitsatz und Gründe)
Abkürzung Fundstelle DÖD 2009, 36-39 (L,ST)
Abkürzung Fundstelle RiA 2009, 29-32 (Leitsatz und Gründe)
Abkürzung Fundstelle ZfPR online 2009, Nr 11, 12-14 (Leitsatz und Gründe)
Abkürzung Fundstelle BGleiG E.IV.1.1 ChancenG BW § 19 Nr 1 (red. Leitsatz und Gründe)
Abkürzung Fundstelle BGleiG E.IV.1.3 ChancenG BW § 19 Nr 1 (red. Leitsatz und Gründe)

weitere Fundstellen einblendenweitere Fundstellen ...

Verfahrensgang ausblendenVerfahrensgang

vorgehend VG Stuttgart, 3. Januar 2008, Az: 12 K 5070/07, Beschluss

Diese Entscheidung wird zitiert ausblendenDiese Entscheidung wird zitiert


 


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