Schnellnavigation

Steuerleiste | Navigation | Suche | Inhalt

Trefferliste

Dokument

  in html speichern drucken pdf Dokument Ansicht maximierenStandardansicht wiederherstellen
Kurztext
Langtext
Gericht:Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg 10. Senat
Entscheidungsdatum:06.10.1995
Aktenzeichen:10 S 1821/95
ECLI:ECLI:DE:VGHBW:1995:1006.10S1821.95.0A
Dokumenttyp:Beschluss
Quelle:juris Logo
Normen:Art 5 Abs 1 S 2 GG, Art 5 Abs 3 GG, § 123 Abs 1 VwGO, § 4 Abs 1 PresseG BW

(Einstweilige Anordnung zwecks Durchsetzung des presserechtlichen Auskunftsanspruchs nach PresseG BW § 4 Abs 1 - zum Auskunftsberechtigten)

Leitsatz

1. Der Regelungsanordnung nach § 123 Abs 1 S 2 VwGO kommt im Hinblick auf das Gebot effektiven Rechtsschutzes nach Art 19 Abs 4 GG eine Auffangfunktion bei Notwendigkeit einer vorläufigen Regelung zu.

2. Vertreter der Presse im Sinne des § 4 Abs 1 LPresseG (PresseG BW) und damit Inhaber des presserechtlichen Auskunftsanspruchs ist nicht jeder, der durch eine schriftliche Abhandlung einen Beitrag zur geistigen Auseinandersetzung in der Öffentlichkeit leisten will; vielmehr setzt der Auskunftsanspruch bei summarischer Beurteilung voraus, daß der eine Auskunft Begehrende durch ein Presseunternehmen legitimiert ist.

3. Zum Auskunftsanspruch eines Wissenschaftlers zu Forschungszwecken.

Fundstellen ausblendenFundstellen

Abkürzung Fundstelle ESVGH 46, 53-58 (Leitsatz und Gründe)
Abkürzung Fundstelle VGHBW-Ls 1996, Beilage 1, B1-2
Abkürzung Fundstelle DVBl 1996, 110-111 (Leitsatz und Gründe)
Abkürzung Fundstelle AfP 1996, 91-94 (red. Leitsatz und Gründe)
Abkürzung Fundstelle DÖV 1996, 127-129 (Leitsatz und Gründe)
Abkürzung Fundstelle NJW 1996, 538-540 (Leitsatz und Gründe)
Abkürzung Fundstelle VBlBW 1996, 175-178 (Leitsatz und Gründe)
Abkürzung Fundstelle ZUM 1996, 608-610 (Leitsatz und Gründe)
Abkürzung Fundstelle Justiz 1996, 235-237 (Leitsatz und Gründe)

weitere Fundstellen einblendenweitere Fundstellen ...

Verfahrensgang ausblendenVerfahrensgang

vorgehend VG Stuttgart, 2. Juni 1995, Az: 1 K 746/95

Diese Entscheidung wird zitiert ausblendenDiese Entscheidung wird zitiert


 


Abkürzung Fundstelle Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten:
https://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE114229500&psml=bsbawueprod.psml&max=true