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Amtliche Abkürzung:UVgO
Fassung vom:02.02.2017
Gültig ab:02.09.2017
Quelle:juris Logo
Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte
(Unterschwellenvergabeordnung - UVgO)
- Ausgabe 2017 -*

Unterabschnitt 5
Anforderungen an Unternehmen; Eignung

Fußnoten ausblendenFußnoten

*
Die UVgO ersetzt die Bekanntmachung der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - Teil A (VOL/A) - Ausgabe 2009 - vom 20. November 2009 (BAnz. Nr. 196a, BAnz. 2010 S. 755). Sie tritt nicht bereits mit der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft, sondern wird erst durch die Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu § 55 der Bundeshaushaltsordnung bzw. für die Länder durch die entsprechenden landesrechtlichen Regelungen in Kraft gesetzt. Nach ihrer Inkraftsetzung gelten die Vorschriften der UVgO für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen unterhalb der Schwellenwerte gemäß § 106 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (EU-Schwellenwerte).
Die UVgO orientiert sich strukturell an der für öffentliche Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte geltenden Vergabeverordnung von April 2016.

 


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