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Amtliche Abkürzung:LArchG
Ausfertigungsdatum:27.07.1987
Gültig ab:14.02.1987
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Baden-Württemberg
Fundstelle:GBl. 1987, 230
Gliederungs-Nr:116
Gesetz über die Pflege und Nutzung von Archivgut
(Landesarchivgesetz - LArchG)
Vom 27. Juli 1987
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. Dezember 2015 (GBl. S. 1201, 1205)*

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*

[Gemäß Artikel 3 des Gesetzes zur Einführung der Informationsfreiheit vom 17. Dezember 2015 (GBl. S. 1201, 1205) ist folgende Regelung zu beachten:
”Überprüfung der Auswirkungen des Gesetzes
Die Auswirkungen dieses Gesetzes werden nach einem Erfahrungszeitraum von fünf Jahren durch die Landesregierung unter Mitwirkung der kommunalen Spitzenverbände, der oder des Landesbeauftragten für den Datenschutz, der oder des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit und gegebenenfalls weiterer sachverständiger Personen überprüft. Die Landesregierung unterrichtet den Landtag über das Ergebnis der Evaluierung.”]

 


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