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Amtliche Abkürzung:BEEG
Fassung vom:15.02.2021 Fassungen
Gültig ab:01.09.2021
Dokumenttyp:Gesetz
Quelle:juris Logo
FNA:FNA 85-5
Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
§ 6 Auszahlung
Elterngeld wird im Laufe des Lebensmonats gezahlt, für den es bestimmt ist.

Fußnoten ausblendenFußnoten

§ 6: IdF d. Art. 1 Nr. 10 G v. 15.2.2021 I 239 mWv 1.9.2021

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