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Amtliche Abkürzung:BVFG
Fassung vom:10.08.2007 Fassungen
Gültig ab:24.05.2007
Dokumenttyp:Gesetz
Quelle:juris Logo
FNA:FNA 240-1
Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge
Bundesvertriebenengesetz
§ 26 Aufnahmebescheid
Personen, die die Aussiedlungsgebiete als Spätaussiedler verlassen wollen, um im Geltungsbereich dieses Gesetzes ihren ständigen Aufenthalt zu nehmen, wird nach Maßgabe der folgenden Vorschriften ein Aufnahmebescheid erteilt.

Fußnoten ausblendenFußnoten

Neugefasst durch Bek. v. 10.8.2007 I 1902

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