§ 15
Bauvorlagen für den Bauvorbescheid
(1) Dem Antrag auf einen Bauvorbescheid nach § 57
LBO sind die Bauvorlagen beizufügen, die zur Beurteilung der durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen des Bauvorhabens erforderlich sind.
(2) § 2 Abs. 2 und 3 und § 3 gelten entsprechend.
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