§ 4
Erstellung der Erklärung
(1) Öffentliche Stellen nutzen zur Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit die Mustererklärung gemäß Anlage 1.
(2) Die Aussagen in der Erklärung bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen beruhen auf
- 1.
einer tatsächlichen Bewertung der Vereinbarkeit der Webseite oder mobilen Anwendung mit den Barrierefreiheitsanforderungen, beispielsweise in Form einer von der öffentlichen Stelle durchgeführten Selbstbewertung, oder
- 2.
einer von einem Dritten vorgenommenen Bewertung, zum Beispiel einer Zertifizierung.
(3) Die nach Absatz 2 verwendete Methode ist in der Erklärung zur Barrierefreiheit zu benennen.
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