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Amtliche Abkürzung:L-BGG-DVO
Fassung vom:11.12.2019
Gültig ab:28.12.2019
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Baden-Württemberg
Gliederungs-Nr:8111
Verordnung des Sozialministeriums und des Innenministeriums zur Durchführung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes
(L-BGG-Durchführungsverordnung - L-BGG-DVO)1
Vom 11. Dezember 2019

§ 4
Erstellung der Erklärung

(1) Öffentliche Stellen nutzen zur Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit die Mustererklärung gemäß Anlage 1.

(2) Die Aussagen in der Erklärung bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen beruhen auf

1.

einer tatsächlichen Bewertung der Vereinbarkeit der Webseite oder mobilen Anwendung mit den Barrierefreiheitsanforderungen, beispielsweise in Form einer von der öffentlichen Stelle durchgeführten Selbstbewertung, oder

2.

einer von einem Dritten vorgenommenen Bewertung, zum Beispiel einer Zertifizierung.

(3) Die nach Absatz 2 verwendete Methode ist in der Erklärung zur Barrierefreiheit zu benennen.

Fußnoten ausblendenFußnoten

1
Diese Verordnung dient der Umsetzung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 256 vom 12.10.2018, S. 103) und des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1524 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Überwachungsmethodik und der Modalitäten der Berichterstattung der Mitgliedstaaten gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 256 vom 12.10.2018, S. 108).

 


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