§ 8
Bearbeitung von Mitteilungen und Anfragen
Die öffentliche Stelle antwortet auf Mitteilungen oder Anfragen, die ihr aufgrund der Erklärung zur Barrierefreiheit übermittelt werden, spätestens innerhalb von vier Wochen ab Zugang. Bei Anliegen, die innerhalb dieser Frist nicht abschließend geklärt werden können, übermittelt die öffentliche Stelle eine Zwischenmitteilung.
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