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Amtliche Abkürzung:L-BGG-DVO
Fassung vom:11.12.2019
Gültig ab:28.12.2019
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Baden-Württemberg
Gliederungs-Nr:8111
Verordnung des Sozialministeriums und des Innenministeriums zur Durchführung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes
(L-BGG-Durchführungsverordnung - L-BGG-DVO)1
Vom 11. Dezember 2019

§ 8
Bearbeitung von Mitteilungen und Anfragen

Die öffentliche Stelle antwortet auf Mitteilungen oder Anfragen, die ihr aufgrund der Erklärung zur Barrierefreiheit übermittelt werden, spätestens innerhalb von vier Wochen ab Zugang. Bei Anliegen, die innerhalb dieser Frist nicht abschließend geklärt werden können, übermittelt die öffentliche Stelle eine Zwischenmitteilung.

Fußnoten ausblendenFußnoten

1
Diese Verordnung dient der Umsetzung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 256 vom 12.10.2018, S. 103) und des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1524 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Überwachungsmethodik und der Modalitäten der Berichterstattung der Mitgliedstaaten gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 256 vom 12.10.2018, S. 108).

 


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