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Amtliche Abkürzung:BerHG
Fassung vom:25.06.2021 Fassungen
Gültig ab:01.08.2021
Dokumenttyp:Gesetz
Quelle:juris Logo
FNA:FNA 303-15
Gesetz über Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen
Beratungshilfegesetz
§ 7 Rechtsbehelf
Gegen den Beschluss, durch den der Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe zurückgewiesen oder durch den die Bewilligung von Amts wegen oder auf Antrag der Beratungsperson wieder aufgehoben wird, ist nur die Erinnerung statthaft.

Fußnoten ausblendenFußnoten

§§ 7 bis 8a: Früher §§ 7 u. 8 gem. u. idF d. Art. 2 Nr. 7 G v. 31.8.2013 I 3533 mWv 1.1.2014
§ 7 Überschrift: IdF d. Art. 12 Nr. 8 G v. 25.6.2021 I 2154 mWv 1.8.2021

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