Schnellnavigation

Steuerleiste | Navigation | Suche | Inhalt

Trefferliste

Dokument

  in html speichern drucken pdf Dokument Dokumentansicht maximierenStandardansicht wiederherstellen
Einzelnorm
Aktuelle GesamtausgabeGesamtausgaben-Liste
Blättern zur vorhergehenden Norm Blättern im Gesetz Blättern zur nachfolgenden Norm
Amtliche Abkürzung:RegelstudienzeitverlängerungsVO
Fassung vom:08.02.2022 Fassungen
Gültig ab:15.02.2022
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Baden-Württemberg
Gliederungs-Nr:2234-1
Verordnung des Wissenschaftsministeriums über die Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit
(RegelstudienzeitverlängerungsVO)
Vom 11. August 2021

§ 1

Unbeschadet des § 29 Absatz 3a Satz 1 Halbsatz 2 des Landeshochschulgesetzes gilt für Studierende, die im Sommersemester 2021 oder im Wintersemester 2021/2022 eingeschrieben sind, eine von der Regelstudienzeit abweichende, für jedes dieser Semester um ein Semester verlängerte individuelle Regelstudienzeit.

Weitere Fassungen dieser Norm ausblendenWeitere Fassungen dieser Norm

 


Abkürzung Fundstelle Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten:
https://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=jlr-CoronaVRegStudZVBWV1P1&psml=bsbawueprod.psml&max=true

Abkürzung Fundstelle Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten:
https://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=CoronaVRegStudZV+BW+%C2%A7+1&psml=bsbawueprod.psml&max=true


Blättern zur vorhergehenden Norm Blättern im Gesetz Blättern zur nachfolgenden Norm