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juris-Abkürzung:FachgebHSchulErgPrV BW
Fassung vom:21.06.1983
Gültig ab:01.08.1983
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Baden-Württemberg
Gliederungs-Nr:2208-1
Verordnung des Kultusministeriums
über die Ergänzungsprüfung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife
für Inhaber einer fachgebundenen Hochschulreife
Vom 21. Juni 1983

Auf Grund von § 35 Abs. 3 und § 89 Abs. 1 und 3 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg (SchG) in der Fassung vom 23. März 1976 (GBl. S. 410), geändert durch das Gesetz zur Anpassung von Gesetzen an die geänderten Geschäftsbereiche der Ministerien vom 30. Mai 1978 (GBl. S. 286), wird verordnet:

 


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