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Amtliche Abkürzung:FlurbG
Fassung vom:16.03.1976
Textnachweis ab:01.07.1987
Dokumenttyp:Gesetz
Quelle:juris Logo
FNA:FNA 7815-1
Flurbereinigungsgesetz
 
§ 1
Zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft sowie zur Förderung der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung kann ländlicher Grundbesitz durch Maßnahmen nach diesem Gesetz neugeordnet werden (Flurbereinigung).

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