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Amtliche Abkürzung:GMSVO
Fassung vom:18.06.2020 Fassungen
Gültig ab:01.08.2020
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Baden-Württemberg
Gliederungs-Nr:2214-3
Verordnung des Kultusministeriums
über die Sekundarstufe I und die gymnasiale Oberstufe der Gemeinschaftsschule
(Gemeinschaftsschulverordnung– GMSVO)
Vom 22. Juni 2012

Anlage 1

(zu § 2)

Stundenkontingent für
die Gemeinschaftsschule - Sekundarstufe I

Vorbemerkungen zur Stundentafel

In Klasse 5 wird ein Basiskurs Medienbildung im Umfang von 35 Unterrichtsstunden durchgeführt, die aus dem Stundenvolumen der beteiligten Fächer entnommen werden. Die Gesamtlehrerkonferenz und die Schulkonferenz entscheiden über die am Basiskurs Medienbildung beteiligten Fächer und deren zeitlichen Anteil.

In den Klassen 5 bis 10 werden für Schülerinnen und Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, elf Kontingentstunden Ethik vorgesehen. Die Verteilung der Kontingentstunden in Religionslehre wird unter Beteiligung der zuständigen kirchlichen Beauftragten festgelegt.

Die sieben Kontingentstunden des Fächerverbunds Biologie, Naturphänomene und Technik (BNT) werden wie folgt verteilt: Biologie vier Stunden, Physik eine Stunde, Chemie eine Stunde, Technik eine Stunde. Die acht Kontingentstunden des Profilfachs Informatik, Mathematik und Physik (IMP) werden wie folgt verteilt: jeweils im Umfang von einer Stunde in den Klassen 8 und 9 Informatik, Mathematik und Physik sowie in Klasse 10 Informatik und Physik*.

Die Pflichtfremdsprache ist Englisch und beginnt in Klasse 5.

Die zweite Fremdsprache ist Französisch und beginnt für die Schülerinnen und Schüler, die die zweite Fremdsprache wählen, in Klasse 6 mit vier Kontingentstunden.

Die dritte Fremdsprache ist Spanisch und kann, bei entsprechendem Angebot durch die Schule, in Klasse 8 begonnen werden. Spanisch als dritte Fremdsprache können nur die Schüler wählen, die seit Beginn der Klasse 6 Französisch als zweite Fremdsprache gewählt haben.

Wahlpflichtbereich Klasse 7 bis 10: Technik beziehungsweise Alltagskultur, Ernährung, Soziales mit zwölf Kontingentstunden oder zweite Fremdsprache mit 14 Kontingentstunden von Klasse 7 bis 10 (zweite Fremdsprache insgesamt 18 Kontingentstunden ab Klasse 6).

Aus den Fächern des Wahlpflichtbereichs wählen die Schülerinnen und Schüler ein Fach aus, das bis zum Abschluss der Sekundarstufe I zu besuchen ist. Abweichend davon kann zum Ende des zweiten Schulhalbjahres der Klasse 6 anstelle der zweiten Fremdsprache eines der beiden anderen Wahlpflichtfächer gewählt werden.

Der Fächerverbund BNT wird in den Klassen 5 und 6 unterrichtet. Der Aufbaukurs Informatik wird in Klasse 7 unterrichtet. Die Fächer Biologie und Physik beginnen in Klasse 7. Die Fächer Chemie, Gemeinschaftskunde und Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung beginnen in Klasse 7 oder 8. Das Fach Geschichte beginnt in Klasse 5 oder 6. Die übrigen Fächer beginnen in Klasse 5.

Beim Übergang von Grundschülerinnen und Grundschülern mit vier Jahren Französischunterricht soll die Überbrückung bis zur möglichen Weiterführung von Französisch in Klasse 6 mit einem zweistündigen Kurs ermöglicht werden.

Das Profilfach an der Gemeinschaftsschule beginnt in Klasse 8.

Die Schule bietet als Profilfach Naturwissenschaft und Technik an. Alternativ oder in Ergänzung kann das Profilfach Informatik, Mathematik und Physik (IMP) eingeführt werden. Daneben wird eines der Fächer Musik, Bildende Kunst oder Sport angeboten; ist die Schule mindestens vierzügig, können auch zwei dieser Fächer angeboten werden. Bei ausreichender Nachfrage durch die Schülerinnen und Schüler kann die Schule zusätzlich das Fach Spanisch als dritte Fremdsprache anbieten.

Die Kompetenzanalyse wird verpflichtend in Klasse 8 durchgeführt. Die individuelle Förderung schließt sich unmittelbar an.

In den Klassen 9 und 10 sind alle Fächer zu unterrichten.

Gemeinschaftsschulen, die sich aus Realschulen mit genehmigtem bilingualem Zug entwickelt haben, können einen Antrag auf ein ergänzendes bilinguales Angebot stellen. Als Gemeinschaftsschule mit ergänzendem bilingualem Angebot erhalten sie für die Klassen 5 bis 10 zusätzlich neun Lehrerwochenstunden.

Unterrichtsfach

Stundenkontingent

I. Pflichtbereich

 

Religionslehre

11

Ethik

(11)

Deutsch

24

Pflichtfremdsprache (Englisch)

23

Mathematik

24

Gesellschaftswissenschaftliches Fächerfeld

 

 

Geschichte

8

 

Geographie

7

 

Gemeinschaftskunde

5

 

Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung

5

Naturwissenschaftliches Fächerfeld

 

 

Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik

7

 

Physik

7

 

Chemie

6

 

Biologie

5

Aufbaukurs Informatik

1

Musik

9

Bildende Kunst

9

Sport

17

Kompetenzanalyse mit individueller Förderung

2

II. Wahlpflichtbereich

 

Technik

12

Alltagskultur, Ernährung, Soziales

zweite Fremdsprache (Französisch)

18

III. Profilfach

 

dritte Fremdsprache (Spanisch)

8

Naturwissenschaft und Technik

Informatik, Mathematik und Physik (IMP)**

 

Musik, Kunst, Sport

 

Pool für Maßnahmen zur Differenzierung und Förderung

20

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Fußnoten ausblendenFußnoten

*

[Red. Anm.: Beachte hierzu Artikel 13 Abs. 2 Nr. 2 der Verordnung vom 27. Juni 2018 (GBl. S. 280):
Der letzte Satz des dritten Absatzes der Vorbemerkung zur Stundentafel tritt am 1. August 2018 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die zum Schuljahr 2019/2020 in die Klasse 8 eintreten.]

**

[Red. Anm.: Beachte hierzu Artikel 13 Abs. 2 Nr. 2 der Verordnung vom 27. Juni 2018 (GBl. S. 280):
Die Zeile Informatik, Mathematik und Physik (IMP) der Stundentafel in Anlage 1 tritt am 1. August 2018 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die zum Schuljahr 2019/2020 in die Klasse 8 eintreten.]

 


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