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Amtliche Abkürzung:ZuVOJu
Fassung vom:20.11.1998
Gültig ab:01.01.1999
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Baden-Württemberg
Gliederungs-Nr:3001
Verordnung des Justizministeriums über Zuständigkeiten in der Justiz
(Zuständigkeitsverordnung Justiz - ZuVOJu)
Vom 20. November 1998
§ 2
Mahnsachen

Die Mahnverfahren nach dem Siebenten Buch der Zivilprozeßordnung werden maschinell bearbeitet. Sie werden für alle Gerichtsbezirke des Landes dem Amtsgericht Stuttgart übertragen.

 


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