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juris-Abkürzung:GrEStFestG BW
Fassung vom:26.10.2011
Gültig ab:05.11.2011
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Baden-Württemberg
Gliederungs-Nr:6114
Gesetz über die Festsetzung
des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer
Vom 26. Oktober 2011

§ 1
Steuersatz

Der Steuersatz der Grunderwerbsteuer für Rechtsvorgänge, die sich auf im Land Baden-Württemberg belegene Grundstücke beziehen, beträgt 5 Prozent.

 


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