Anlage
(zu § 1)
Kontingentstundentafel für die Grundschulen
Vorbemerkungen zur Stundentafel:
Die Wochenstunden im Fach Religionslehre werden im Einvernehmen mit den obersten Kirchenbehörden unbeschadet der Rechtslage erteilt. Die Wochenstundenzahl im Fach Religionslehre wird unter Beteiligung der zuständigen kirchlichen Beauftragten festgelegt.
Der Unterricht in der Fremdsprache beginnt in Klasse 3. Die genehmigten bilingualen Standorte können den Unterricht in der Fremdsprache im Rahmen der hierfür zur Verfügung gestellten Ressourcen ab Klasse 1 anbieten. Nach Entscheidung des Kultusministeriums ist die Fremdsprache in Grenznähe zu Frankreich in der Regel Französisch und im Übrigen in der Regel Englisch.
Die vorgesehenen Richtwerte, für Musik sechs Stunden und Kunst/ Werken sieben Stunden, dienen der Orientierung, die konkrete Verteilung obliegt der Schule.
Die Stunden für Förderung und Vertiefung sind vorrangig in den Fächern Deutsch und Mathematik einzusetzen (verpflichtend für alle Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 1 und 2). Abweichungen davon setzen den Beschluss der Gesamtlehrerkonferenz, das Einverständnis der Schulkonferenz sowie eine Beratung durch das zuständige Staatliche Schulamt voraus und können nur für ein Schuljahr festgesetzt werden.
| Klasse 1 - 4 |
Religionslehre | 8 |
Deutsch | 28 |
Fremdsprache | 4 |
Mathematik | 21 |
Sachunterricht | 12 |
Musik | 6 |
Kunst / Werken | 7 |
Bewegung, Spiel und Sport |
12 |
Stunden für Förderung und Vertiefung vorrangig in den Fächern Deutsch und Mathematik (für alle Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 1 und 2 verpflichtend) | 4 |
Themenorientierte Projekte | integrativ innerhalb der Fächer |
Gesamtkontingent | 102 |
Weitere Fassungen dieser Norm
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