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Amtliche Abkürzung:LHG
Fassung vom:17.12.2020 Fassungen
Gültig ab:01.09.2022
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Baden-Württemberg
Gliederungs-Nr:2230-1
Gesetz über die Hochschulen in Baden-Württemberg
(Landeshochschulgesetz - LHG)
Vom 1. Januar 20051)
INHALTSÜBERSICHT
TEIL 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Aufgaben
§ 3 Freiheit von Wissenschaft und Kunst, Forschung, Lehre und Studium; wissenschaftliche Redlichkeit
§ 4 Chancengleichheit von Frauen und Männern; Gleichstellungsbeauftragte
§ 4 a Ansprechpersonen für Fragen im Zusammenhang mit sexueller Belästigung und für Antidiskriminierung
§ 5 Qualitätssicherung
§ 6 Zusammenwirken der Hochschulen untereinander und mit anderen Einrichtungen
§ 7 Struktur- und Entwicklungsplanung
TEIL 2 Aufbau und Organisation der Hochschule
Abschnitt 1 Rechtsstellung der Hochschule
§ 8 Rechtsnatur; Satzungsrecht
§ 9 Mitgliedschaft und Mitwirkung; Wahlen
§ 10 Gremien; Verfahrensregelungen
§ 10 a Online-Sitzungen
§ 11 Personalverwaltung
§ 12 Datenschutz
§ 13 Finanz- und Berichtswesen
§ 13 a Unternehmen der Hochschulen; Beteiligungen
§ 14 Körperschaftsvermögen
Abschnitt 2 Zentrale Organisation der Hochschule
§ 15 Organe und Organisationseinheiten
§ 16 Rektorat
§ 17 Hauptamtliche Rektoratsmitglieder
§ 18 Wahl der hauptamtlichen Rektoratsmitglieder; vorzeitige Beendigung der Amtszeit; nebenamtliche und nebenberufliche Rektoratsmitglieder
§ 18 a Abwahl durch die Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer
§ 19 Senat
§ 20 Hochschulrat
§ 20 a Kommission für Qualitätssicherung und Fachkommissionen an der Dualen Hochschule
§ 21 Beauftragte für die schulpraktische Ausbildung an Pädagogischen Hochschulen
Abschnitt 3 Dezentrale Organisation der Hochschule
Unterabschnitt 1 Dezentrale Organisation der Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Kunsthochschulen und Hochschulen für angewandte Wissenschaften
§ 22 Fakultät
§ 23 Dekanat
§ 24 Dekanin, Dekan
§ 24 a Abwahl durch die Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer
§ 25 Fakultätsrat
§ 26 Studienkommissionen; Studiendekaninnen und Studiendekane
§ 27 Medizinische Fakultät
Unterabschnitt 2 Dezentrale Organisation der Dualen Hochschule
§ 27 a Studienakademien
§ 27 b Örtlicher Hochschulrat
§ 27 c Örtlicher Senat
§ 27 d Leitung der Studienbereiche und Studiengänge
§ 27 e Abwahl durch die Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer
Abschnitt 4 Informationsversorgung
§ 28 Informationsversorgung
TEIL 3 Studium, Lehre und Prüfungen
§ 29 Studium; gestufte Studienstruktur (Bachelor- und Masterstudiengänge)
§ 30 Studiengänge
§ 30 a Tierschutz in der Lehre
§ 31 Weiterbildung
§ 32 Prüfungen; Prüfungsordnungen
§ 32 a Online-Prüfungen
§ 32 b Technische Störung
§ 33 Externenprüfung
§ 34 Sonderregelungen für Staatsexamensstudiengänge, kirchliche und künstlerische Studiengänge sowie Lehramtsstudiengänge
§ 35 Anerkennung und Anrechnung von Kompetenzen
§ 36 Verleihung und Führung inländischer Grade
§ 37 Führung ausländischer Grade, Titel und Bezeichnungen; Zeugnisbewertung nach der Lissabon-Konvention
§ 37 a Reformklausel für das Zusammenwirken mit ausländischen Hochschulen
§ 38 Promotion
§ 39 Habilitation; außerplanmäßige Professur
TEIL 4 Forschung
§ 40 Aufgaben der Forschung; Forschungseinrichtungen
§ 41 Forschung mit Mitteln Dritter
§ 41 a Transparenz der Drittmittelforschung
TEIL 5 Mitwirkung an der sozialen Betreuung und Förderung der Studierenden
§ 42 Wahrnehmung der sozialen Betreuung und Förderung
§ 43 Wahrnehmung sozialer Betreuungs- und Förderungsaufgaben durch die Hochschule
TEIL 6 Mitglieder
Abschnitt 1 Wissenschaftliches und künstlerisches Personal
§ 44 Personal
§ 45 Anwendung der beamtenrechtlichen Vorschriften
§ 46 Dienstaufgaben der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer
§ 47 Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren
§ 48 Berufung von Professorinnen und Professoren
§ 48 a Gemeinsame Berufungen
§ 49 Dienstrechtliche Stellung der Professorinnen und Professoren
§ 50 Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer auf Probe und auf Zeit
§ 51 Juniorprofessur
§ 51 a Dozentinnen und Dozenten
§ 51 b Tenure-Track-Professur; Tenure-Track-Dozentur
§ 52 Akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
§ 53 Personal mit Aufgaben im Universitätsklinikum
§ 54 Dienstaufgaben an den rechtsmedizinischen Instituten an den Universitätsklinika
§ 55 Honorarprofessur; Gastprofessur; Seniorprofessur
§ 56 Lehrbeauftragte
§ 57 Studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte; Lehrassistentinnen und Lehrassistenten
Abschnitt 2 Studierende
§ 58 Zugang zu grundständigen Studiengängen
§ 59 Zugang zu nicht-grundständigen Studiengängen und zu Kontaktstudien
§ 60 Immatrikulation
§ 61 Beurlaubung
§ 62 Exmatrikulation
§ 62 a Ordnungsverstöße, Ordnungsverfahren
§ 63 Ausführungsbestimmungen; minderjährige Studierende
§ 64 Gasthörerinnen und Gasthörer; Hochbegabte; Personen, die an Kontaktstudien teilnehmen
§ 65 Studierendenschaft
§ 65 a Organisation der Studierendenschaft; Beiträge
§ 65 b Haushalt der Studierendenschaft; Aufsicht
Abschnitt 3 Duale Partner
§ 65 c Begriff; Aufgabe; Zulassung
TEIL 7 Staatliche Mitwirkung, Aufsicht
§ 66 Staatliche Mitwirkungsrechte
§ 67 Aufsicht
§ 68 Informationsrecht; Aufsichtsmittel
TEIL 8 Hochschulen für den öffentlichen Dienst
§ 69 Besondere Regelungen für die Hochschulen für den öffentlichen Dienst
TEIL 9 Hochschulen in freier Trägerschaft; sonstige Einrichtungen
§ 70 Staatliche Anerkennung
§ 70 a Verfahrensregeln
§ 71 Rücknahme, Widerruf und Erlöschen der staatlichen Anerkennung
§ 71 a Gebühren; Kosten der institutionellen Akkreditierung
§ 72 Aufsicht
§ 72 a Sonstige Einrichtungen
TEIL 10 Schlussbestimmungen
§ 73 Studienkolleg
§ 74 Kirchliche Rechte
§ 75 Namensschutz; Ordnungswidrigkeiten
§ 76 Weiterentwicklungsklausel

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Fußnoten ausblendenFußnoten

1)
Verkündet als Artikel 1 des zweiten Gesetzes zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften (Zweites Hochschulrechtsänderungsgesetz - 2. HRÄG) vom 1. Januar 2005 (GBl. S. 1).

 


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