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Amtliche Abkürzung:LHzG
Fassung vom:27.10.2015
Gültig ab:31.10.2015
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Baden-Württemberg
Gliederungs-Nr:1131
Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Baden-Württemberg
(Landeshoheitszeichengesetz - LHzG)
Vom 27. Oktober 2015*

§ 1
Landeswappen

(1) Das Wappen des Landes Baden-Württemberg zeigt im goldenen Schild drei schreitende schwarze Löwen mit roten Zungen. Es wird als großes und als kleines Landeswappen geführt.

(2) Im großen Landeswappen ruht auf dem Schild eine Krone mit Plaketten der historischen Wappen von Baden, Württemberg, Hohenzollern, Pfalz, Franken und Vorderösterreich. Der Schild wird von einem goldenen Hirsch und einem goldenen Greif, die rot bewehrt sind, gehalten.

(3) Im kleinen Landeswappen ruht auf dem Schild eine Blattkrone (Volkskrone).

Fußnoten ausblendenFußnoten

*
Verkündet als Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Oktober 2015 (GBl. S. 865)

 


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