Nr. | Gegenstand | Gebühr EUR |
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1 | Prüfungsgebühren | |
1.1 | Versuch zur Notenverbesserung bei der Staatsprüfung der Ersten Juristischen Prüfung bis einschließlich Prüfungskampagne Frühjahr 2022 | 390 |
| Versuch zur Notenverbesserung bei der Staatsprüfung der Ersten Juristischen Prüfung ab Prüfungskampagne Herbst 2022 | 490 | |
1.2 | Versuch zur Notenverbesserung bei der Zweiten Juristischen Staatsprüfung bis einschließlich Prüfungskampagne Herbst 2022 | 500 |
| Versuch zur Notenverbesserung bei der Zweiten Juristischen Staatsprüfung ab Prüfungskampagne Frühjahr 2023 | 650 | |
1.3 | Fälligkeit, Ausnahmen, Ermäßigung | |
1.3.1 | Die Prüfungsgebühr wird mit der Einreichung des Zulassungsantrags fällig. | |
1.3.2 | Eine Gebühr wird nicht erhoben bei | |
| - | Rücknahme des Zulassungsantrags | |
| - | Versagung oder Rücknahme der Zulassung | |
| - | Rücktritt oder Verzicht, der vor dem Tag der ersten Aufsichtsarbeit in Textform erklärt wird | |
1.3.3 | Die Gebühr ermäßigt sich auf die Hälfte bei | |
| - | Rücktritt von der schriftlichen Prüfung ab dem Tag der ersten Aufsichtsarbeit | |
| - | Verzicht spätestens drei Werktage nach Bekanntgabe des Ergebnisses der schriftlichen Prüfung | |
| - | Nichtbestehen nach dem Ergebnis der schriftlichen Prüfung | |
2 | Zeugnisse | |
2.1 | Ausstellen von Zeugnissen, Platzzifferzeugnissen oder sonstigen Bescheinigungen, einschließlich Beglaubigungen | 4-175 |
2.2 | Gebührenfrei ist die erstmalige Ausstellung eines Zeugnisses und eines Platzzifferzeugnisses. | |
3 | Widerspruchsgebühren Die konkrete Höhe der Gebühren ist abhängig von der Anzahl der angegriffenen Bewertungen und geltend gemachten Verfahrensfehler sowie der sonstigen im Widerspruchsverfahren erhobenen Einwendungen. | |
3.1 | Zurückweisung des Widerspruchs bis einschließlich Prüfungskampagne Frühjahr 2022 | 10 - 1 000 |
| Zurückweisung des Widerspruchs ab Prüfungskampagne Herbst 2022 | 20 - 1 300 | |
3.2 | Zurücknahme des Widerspruchs, wenn mit der sachlichen Bearbeitung begonnen war, bis einschließlich Prüfungskampagne Frühjahr 2022 | 5 - 500 |
| Zurücknahme des Widerspruchs, wenn mit der sachlichen Bearbeitung begonnen war, ab Prüfungskampagne Herbst 2022 | 10 - 650 | |
4 | Schreibgebühren und Ablichtungen | |
4.1 | Ausfertigungen und Abschriften (sofern sie nicht durch Ablichtung hergestellt wurden), die auf Antrag erteilt werden, je angefangene Seite. | 6 |
| Der Ausfertigungs- und Beglaubigungsvermerk wird mitgerechnet. | |
4.2 | Schriftstücke, die in fremder Sprache abgefasst sind, je Seite | 12 |
4.3 | Für Ablichtungen und mittels elektronischer Datenverarbeitung erstellte Mehrstücke werden erhoben | |
4.3.1 | bei einem Format bis zu DIN B 4 | |
| für die erste Seite | 1 |
| für jede weitere Seite | 0,75 |
4.3.2 | bei einem größeren Format | |
| für die erste Seite | 1,5 |
| für jede weitere Seite | 1,25 |
5 | Sonstige Gebühren und Auslagen | |
5.1 | Maßnahmen des Landesjustizprüfungsamtes zum Ausgleich von schuldhaften Verfahrensverstößen eines Kandidaten im Rahmen durchgeführter Prüfungen | 10-650 | |
5.2 | Pauschale für die Versendung von Akten auf Antrag je Sendung | | |
| Die Hin- und Rücksendung der Akten durch das Landesjustizprüfungsamt oder andere Behörden gelten zusammen als eine Sendung. | | |