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juris-Abkürzung:KMKHSchulZustV BW
Ausfertigungsdatum:25.07.2014
Gültig ab:13.08.2014
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Baden-Württemberg
Fundstelle:GBl. 2014, 384
Gliederungs-Nr:2234-8
Verordnung des Wissenschaftsministeriums zur Übertragung der Zuständigkeit für
die Bewertung von im Ausland erworbenen Hochschulqualifikationen auf das Sekretariat
der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland
(KMK-ZuständigkeitsVO - Hochschulqualifikationen)
Vom 25. Juli 2014

 


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